Wissenswertes zum Thema Kindertagespflege für Kindertagespflegepersonen
Sie möchten Tagesmutter/Tagesvaterwerden?
Wissenswertes zum Thema Kindertagespflege für Kindertagespflegepersonen
Sie möchten Tagesmutter/Tagesvaterwerden?
Hier einige Informationen zum Thema Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist eine moderne Dienstleistung im familiennahen Umfeld für Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Gerade für Kinder in den ersten Lebensjahren bietet sie eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter /der Tagesvater hat die Möglichkeit sich einzelnen Kindern individuell zu zuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Kinder mit langen Betreuungszeiten werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. Auch außergewöhnliche Betreuungszeiten, z.B. frühmorgens, spätabends oder an Wochenenden und Feiertagen, verlieren durch das gemeinsame Alltagesleben an Außergewöhnlichkeit.
Was ist eine Tagesmutter/ein Tagesvater?
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater betreut bei sich zu Hause ein oder mehrere Tageskinder, deren Eltern dies aus beruflichen oder anderen Gründen nicht selbst tun können. Die Betreuung kann auch nur für einen Teil des Tages oder der Woche geleistet werden. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahem Umfeld und steht alternativ oder in Kombination mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Kindertagespflege ist unterschiedlichen Formen möglich:
- Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
- Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
- Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Wer kann Tagesmutter/Tagesvater werden?
Jede Person, die sich bewusst ist, dass sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt und das auf längere Zeit verbindlich und verlässlich.
Folgende Fragen helfen, die Motivation und Belastbarkeit zu überprüfen:
- Leben und arbeiten Sie gerne mit Kindern und haben Sie ausreichend Zeit für sie?
- Sind sie bereit, die Bedürfnisse der Kinder zu achten und wissen Sie, mit Ihnen umzugehen?
- Haben die Kinder bei Ihnen genug Platz zum Spielen, schlafen oder für die Hausaufgaben?
- Wie steht Ihre Familie zu Ihrem Entschluss?
- Sind Sie zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern bereit?
- Können Sie sich vorstellen am Qualifizierungsseminar für Kindertagespflegeperson teilzunehmen?
- Sind Sie bereit, Beratung und praxisbegleitende Fortbildung anzunehmen und sich für diese spezifische Betreuungsform zu qualifizieren?
- Können Sie sich vorstellen, auch längerfristig als Tagespflegeperson tätig zu sein?
Pflegeerlaubnis
Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit als Tagespflegeperson ist die Pflegeerlaubnis. Wer Kinder außerhalb der Kinderwohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht für die Betreuung der Kinder eine Pflegeerlaubnis. Diese muss beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beantragt werden (§43 SGB VIII). Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Hierzu werden Einzelgespräche und Hausbesuche durchgeführt. Weiterhin ist hierzu zum einen ein polizeiliches Führungszeugnis (§72a SGB VIII), ein Gesundheitszeugnis, ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind, sowie der Nachweis über den Besuch einer Infektions- und Brandschutzbelehrung vorzulegen und zum andern an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege teilzunehmen, um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten.
Zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Das Qualifizierungskonzept, nach dem Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg geschult werden, beruht auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Umgesetzt wird die Schulung in Kompetenzorientierung, d.h. eine Kindertagespflegeperson muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zunächst 50 UE, sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolvieren. Nach Absolvierung von Kurs 1 (50 UE) kann mit einer Pflegeerlaubnis vom Landratsamt die Tätigkeit als Tagespflegeperson aufgenommen werden. Daran schließt tätigkeitsbegleitend Kurs 2a mit 110 UE und Kurs 2b mit 140 UE an. Insgesamt umfasst das Qualifizierungskonzept mit Kurs 1 und 2 300 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von drei Jahren absolviert werden sollen. Die Module werden fortlaufend angeboten. Das Qualifizierungsseminar schließt mit einem Kolloquium ab. Zudem ist das Erstellen einer eigenen Konzeption Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss. Die Qualifizierung ist kostenlos, die Kosten für alle erforderlichen Bescheinigungen sind allerdings selbst zu tragen. Nach erfolgreichem Abschluss der 300 Unterrichtseinheiten erhalten alle Teilnehmer*Innen eine Prämie von 400 Euro.
Bei Interesse melden Sie sich beim Tageselternverein oder beim Jugendamt zum nächsten Qualifizierungsseminar oder einem persönlichen Gespräch an.
Der nächste Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson (TPP) findet vom 04. Oktober 2023 bis 28. Juni 2024 statt. Nähere Informationen zu den Kurszeiten finden Sie hier.